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Bereich Zulassungsverfahren und Typenberechnungen
Im Bereich der Verfahren zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen sind wir bereits seit über 20 Jahren für verschiedene Gerüsthersteller aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus den europäischen Nachbarländern tätig. Unsere Aufgabe ist eine umfassende Betreuung der Hersteller mit allen erforderlichen Arbeiten bis zur Erteilung der Zulassung. Durch die Mitarbeit in verschiedenen Normungsgremien des Gerüstbaus sind wir immer über den aktuellen Stand des technischen Regelwerkes informiert. Dies ist umso wertvoller, da sich im Zuge der Angleichung des DIN-Regelwerkes auf ein europäisches Regelwerk häufig Änderungen ergeben. Die Kombination dieser Faktoren sowie das enge und jederzeit vertrauensvolle Verhältnis zu den Herstellern ist die Grundlage unserer erfolgreichen Arbeit. Im Rahmen der Zulassungsverfahren führen wir u.a. folgende Arbeiten durch: Planung und Betreuung von Versuchen Unsere enge Zusammenarbeit mit der Versuchsanstalt garantiert eine reibungslose und erfolgreiche Durchführung der Versuche.
Auswertung von Versuchen
Aufstellen aller erforderlichen Standsicherheitsnachweise Standsicherheitsnachweise von Einzelbauteilen, Regelausführungen etc. Grundlage ist das aktuelle Regelwerk bzw. die Zulassungsrichtlinie des DIBt Verfassen von Dokumentationen Verfassen von Aufbau - und Verwendungsanleitungen, Bauteilzeichnungen oder Anlage A und B zur Zulassung. Grundlage ist das aktuelle Regelwerk sowie die Betriebssicherheitsverordnung. |
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