Bereich Zulassungsverfahren und Typenberechnungen

Im Bereich der Verfahren zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen sind wir bereits seit über 20 Jahren für verschiedene Gerüsthersteller aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus den europäischen Nachbarländern tätig.

Unsere Aufgabe ist eine umfassende Betreuung der Hersteller mit allen erforderlichen Arbeiten bis zur Erteilung der Zulassung.

Durch die Mitarbeit in verschiedenen Normungsgremien des Gerüstbaus sind wir immer über den aktuellen Stand des technischen Regelwerkes informiert. Dies ist umso wertvoller, da sich im Zuge der Angleichung des DIN-Regelwerkes auf ein europäisches Regelwerk häufig Änderungen ergeben.

Die Kombination dieser Faktoren sowie das enge und jederzeit vertrauensvolle Verhältnis zu den Herstellern ist die Grundlage unserer erfolgreichen Arbeit.


Im Rahmen der Zulassungsverfahren führen wir u.a. folgende Arbeiten durch:

 
Planung und Betreuung von Versuchen

Unsere enge Zusammenarbeit mit der Versuchsanstalt garantiert eine reibungslose und erfolgreiche Durchführung der Versuche.

 
·Versuche an Gerüstknoten zur Bestimmung der Anschlusssteifigkeiten und Beanspruchbarkeiten


 
·Bestimmung der Horizontalsteifigkeit von Gerüstbelägen

 
·Bestimmung der vertikalen Tragfähigkeit von Gerüstbelägen


 
·Grossversuche nach DIN EN 12810-2 und DIN EN 12811-3 mit einer Systemkonfiguration. Die aufgebrachten Kräfte und die wesentlichen Verschiebungen sind aufzuzeichnen.


 
Auswertung von Versuchen
 
Auswertung der Versuche entsprechend den Zulassungsgrundsätzen für Versuche an Gerüstsystemen und Gerüstbauteilen des DIBt oder nach DIN EN 12811-3.

 
Aufstellen aller erforderlichen Standsicherheitsnachweise
Standsicherheitsnachweise von Einzelbauteilen, Regelausführungen etc. Grundlage ist das aktuelle Regelwerk bzw. die Zulassungsrichtlinie des DIBt

 
Verfassen von Dokumentationen
Verfassen von Aufbau - und Verwendungsanleitungen, Bauteilzeichnungen oder Anlage A und B zur Zulassung. Grundlage ist das aktuelle Regelwerk sowie die Betriebssicherheitsverordnung.

 
  Home Übersicht  zurück    weiter